In geeigneten Objekten mit hohem Wärmebedarf (ab ca. 500 kW Kesselleistung) erzielen gut geplante Projekte mit unseren BHKW-Kompaktmodulen erhebliche Einsparungen und Amortisationszeiten von ca. 3 – 5 Jahren. Insbesondere das 2002 eingeführte seither mehrfach überarbeitete KWK-Gesetz hat die Rahmenbedingungen für BHKW-Projekte deutlich verbessert.
Seit dessen Einführung wird während der Förderdauer in das Netz eingespeister Strom mit dem an der Strombörse EEX ermittelten Baseload-Preis des Vorquartals und einem KWK-Zuschlag vergütet.
Die 2016 in Kraft getretene Neufassung hat die Erhöhung der in KWK erzeugten Nettostromerzeugung auf 110 Terrawattstunden im Jahr 2020 und 120 Terrawattstunden im Jahr 2025 gesetzlich festgeschrieben. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Komponenten von Förderungen und Steuererleichterungen für BHKW-Anlagen nach den neuen Rahmenbedingungen.
Zur Prüfung der Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit von BHKW-Projekten haben wir einen BHKW-Fragebogen entwickelt. Wenn eine solche Prüfung gewünscht ist senden Sie uns diesen bitte ausgefüllt zurück. Bei Vorliegen aller wichtigen Eckdaten erstellen wir gerne nach dem Muster folgender Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für ein Projekt mit dem BHKW-Kompaktmodul GG 132 eine auch eine erste Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für Ihr BHKW-Projekt.