Bei der sogenannten Nullbezugsregelung wird die Leistung des Blockheizkraftwerkes so geregelt, dass die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz unterbunden wird. Ist also die Nennleistung des BHKW höher als der Strombedarf im Objekt, wird die Leistung des BHKW auf den Strombedarf abgesenkt – auch wenn ein entsprechender Wärmebedarf vorhanden wäre.
Diese Nullbezugsregelung kann bei unseren BHKW-Kompaktmodulen auch nachgerüstet werden und ist dann sinnvoll, wenn die Einspeisung ins Stromnetz nicht (mehr) kostendeckend möglich ist.