In ihrem Anfang 2019 vorgelegten Abschlussbericht hat die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (auch: Kohlekommission) einen Zeitplan für den schrittweisen Ausstieg aus der Energieerzeugung mit Kohlekraftwerken vorgeschlagen. Demnach soll zur Reduzierung der CO2-Emissionen die Nettostromleistung der Kohlekraftwerke von 42,6 Gigawatt (GW) im Jahr 2017 über 30 GW in 2022 und 17 GW in 2030 bis auf Null im Jahr 2038 reduziert werden. Gemeinsam mit dem Atomausstieg, der Stilllegung der letzten sieben Atomkraftwerke bis Ende 2022, müssen in den kommenden zwanzig Jahren rund 50 GW Erzeugungskapazität konventioneller Kraftwerke ersetzt werden.
Neben den Erneuerbaren sollen insbesondere gasbasierte KWK-Anlagen die stillgelegten Kapazitäten ersetzen. Diese Anlagen stellen gemeinsam mit Gaskraftwerken die sogenannte Backup-Kapazität dar, die derzeit rund 29 GW beträgt und nach mehreren Studien zum Ausgleich der fluktuierenden erneuerbaren Energiequellen auf 45-50 GW anwachsen muss.
An mehreren Stellen, sowohl als Maßnahme für den Klimaschutz als auch für die Versorgungssicherheit, empfiehlt die Kommission die Weiterentwicklung und Fortführung der Förderung der hocheffizienten KWK. Insbesondere sollen auch über 2022 hinaus stabile Rahmenbedingungen für Investitionen in moderne KWK-Systeme geschaffen werden.