Seit Inkrafttreten der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) am 1. Juli 2017 sind Betreiber von seither in Betrieb genommenen KWK-Anlagen verpflichtet, diese binnen Monatsfrist im Marktstammdatenregister anzumelden. Bis zur Inbetriebnahme des entsprechenden Webportals, die laut www.marktstammdatenregister.de erneut auf den 31. Januar 2019 verschoben wurde, werden diese mit einem .pdf Formular der Bundesnetzagentur angemeldet.
Bestandsanlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, können erst nach Inbetriebnahme des Webportals beim Marktstammdatenregister angemeldet werden. Die Anmeldefrist für Bestandsanlagen verlängert sich auf den 31.1.2021.